Staatsgarde

Staatsgarden der Bundesstaaten:
  • Heeres- und Marinekräfte
  • Nur Heer
  • Nur Marine
  • Staatsgarde inaktiv
  • In den Vereinigten Staaten von Amerika existieren neben den Streitkräften des Bundes (US Army, US Air Force, US Navy, US Marine Corps, United States Space Force und United States Coast Guard sowie deren Reserven) und der Nationalgarde, die sowohl dem jeweiligen Gouverneur des jeweiligen Bundesstaates als auch bei Bedarf dem Präsidenten unterstehen, Staatsgarden unter den Bezeichnungen State Guards, State Military, State Defence Forces (SDF), State Militias oder auch State Military Reserves.

    Das gesamte Personal der Nationalgarden – diese existieren in allen Bundesstaaten, in allen Territorien und dem Bundesbezirk D.C. außer Amerikanisch-Samoa und den Nördlichen Marianen – kann gemäß den Änderungen des National Defense Act von 1933 föderalisiert, d. h. unter die Befehlsgewalt des Bundes gestellt werden. Die Staatsgarden unterscheiden sich von diesen darin, dass sie nicht unter den Befehl des Bundes gestellt werden können und die Bundesstaaten nicht verpflichtet sind, Staatsgarden einzurichten. Daher unterhalten derzeit nur 22 Bundesstaaten und das Territorium Puerto Rico solche Militäreinheiten. Diese Staatsgarden werden von den Gouverneuren zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder zur Verteidigung eingesetzt, weshalb viele Staatsgarden während des Zweiten Weltkriegs aus Angst vor einer japanischen Invasion aufgestellt wurden. Nahezu jeder Bundesstaat verfügt über Staatsgesetze, die staatliche Verteidigungskräfte genehmigen, jedoch nicht alle haben diese Streitkräfte eingerichtet. Die existierenden Staatsgarden weisen unterschiedliche Aktivitäts-, Unterstützungs- und Stärkegrade auf, im Allgemeinen sind sie bei Katastrophenschutz- und Heimatschutzmissionen aktiv. Die meisten SDFs sind als Heereseinheiten organisiert, aber es gibt auch Luftwaffen- und Marineeinheiten.


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